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• Wenn eines Tages dieser B-Plan fertig ist, entscheidet die
Bezirksversammlung über das Ergebnis.
• Die Bezirksversammlung darf bis dahin aber keinen Stopp entscheiden,
weil der Senat die Aufstellung wünscht.
• Der Senat darf keine verbindliche Vorgabe über den Inhalt des B-Plans
geben.
• Dies gilt alles nur, wenn der Senat nicht von seinem grundsätzlichen Recht Gebrauch macht, den Vorgang an sich zu ziehen.
• Einen solchen Vorgang nennt man Evokation.
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